Freie Fahrt für Einsatzkräfte
Wenn sich ein Einsatzfahrzeug von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei mit Blaulicht und Martinshorn nähert, sind Menschenleben, Tiere, die Umwelt oder hohe Sachwerte in Gefahr. Somit ist es umso wichtiger, dass die Hilfskräfte möglichst schnell zu ihrem Bestimmungsort gelangen. Oft werden Einsatzfahrten jedoch durch falsch parkende Fahrzeuge oder nicht eingehaltene Rettungsgassen erschwert.
Folgende Punkte sollten deshalb von Fahrzeugführern unbedingt eingehalten werden:
Rettungsgassen dürfen nur von Fahrzeugen mit Lichtzeichen oder Tonsignalen in Anspruch genommen werden, dazu zählen insbesondere:
Ende Juni 2013 stellte Innenminister Joachim Herrmann eine neue Info-Kampagne vor, die die Wichtigkeit der Rettungsgasse verdeutlichen soll.
Es erschien zudem ein Faltblatt für Autofahrer, welches unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/4048528/Regeln%20f%FCr%20die%20Rettungsgasse.pdf
Folgende Punkte sollten deshalb von Fahrzeugführern unbedingt eingehalten werden:
Parken
- Parken Sie niemals in Rettungs- und Feuerwehrzufahrten sowie in Feuerwehrausfahrten
- Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht im absoluten Halteverbot ab
- Achten Sie beim Parken darauf, dass Ihr PKW nicht auf einem Unterflur-Hydranten steht bzw. den Zugang zum Hydranten erschwert
- Parken Sie in engen Siedlungsstraßen nicht wechselseitig, um das Passieren von Einsatzfahrzeugen weiterhin zu ermöglichen
Während der Fahrt
- Sobald sich ein Fahrzeug mit Sondersignal nähert, freie Bahn schaffen
- Nach dem ersten Einsatzfahrzeug können Weitere folgen
- Bei mehrspurigen Straßen: bereits bei stockendem Verkehr Rettungsgasse bilden und einhalten!
- Rettungsgasse bei zweispurigen Straßen zwischen den beiden Fahrspuren
- Rettungsgasse bei mehrspurigen Straßen zwischen der linken und mittleren Fahrspur
- Der Standstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse und muss ebenfalls ständig freigehalten werden
- Beachten Sie, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten
- Positionieren Sie Ihr Fahrzeug möglichst parallel zur Fahrbahn, damit das Fahrzeugheck nicht in die Fahrbahn ragt
Rettungsgassen dürfen nur von Fahrzeugen mit Lichtzeichen oder Tonsignalen in Anspruch genommen werden, dazu zählen insbesondere:
- Feuerwehr
- Rettungsdienst
- Polizei
- Abschlepp- und Bergungsdienst
- Autobahn- und Straßenmeisterei
- Technisches Hilfswerk
Ende Juni 2013 stellte Innenminister Joachim Herrmann eine neue Info-Kampagne vor, die die Wichtigkeit der Rettungsgasse verdeutlichen soll.
Es erschien zudem ein Faltblatt für Autofahrer, welches unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: http://www.verwaltung.bayern.de/egov-portlets/xview/Anlage/4048528/Regeln%20f%FCr%20die%20Rettungsgasse.pdf